Leitlinie
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen
Originaldokument
PDF · Zahnvorsorgeuntersuchungen _ BMG.pdf
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Zahnvorsorgeuntersuchungen Kassenleistungen Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für Kin‐ der und Jugendliche Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter. Die erste Untersuchung findet vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite Untersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat und die dritte in der Regel vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Zwischen den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen. Bis zum sechsten Lebensjahr finden drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen statt. Die Intervalle der Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U7a bis U9 gemäß der Kinder-Richtlinie des abgestimmt. Hier müssen mindestens 12 Monate zwischen den Untersuchungen liegen. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz. Die Untersuchung umfasst: Gegebenenfalls Kassenleistungen Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Halbjahr Die Untersuchungen umfassen: Einschätzung des Kariesrisikos Mundhygiene-Beratung Inspektion der Mundhöhle Motivation zur Prophylaxe lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne eingehende Untersuchung Untersuchung im Rahmen des Bonushefts G-BA 03.04.26, 11:18 Zahnvorsorgeuntersuchungen | BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen 1/4 Alle Zahnvorsorgeuntersuchungen im Überblick Untersuchung Alter Häufigkeit Anmerkungen Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten 6 Monate bis 5 Jahre sechsmal Die Untersuchung umfasst: Gegebenenfalls: Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) 6 bis 17 Jahre einmal je Kalenderhalbjahr Die Maßnahmen umfassen: Gegebenenfalls: Zahnvorsorgeuntersuchungen ab 18 Jahren einmal je Kalenderhalbjahr Die Untersuchungen umfassen: Einschätzung des Kariesrisikos Ernährungs- und Mundhygiene- Beratung der Erziehungsberechtigten Inspektion der Mundhöhle Motivation zur Prophylaxe Empfehlung und Verordnung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne Inspektion der Mundhöhle Erhebung des Mundhygienestatus Einschätzung des Kariesrisikos Mundgesundheitsaufklärung Motivation zur Prophylaxe lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne praktische Übungen von Hygienetechniken eingehende Untersuchung 03.04.26, 11:18 Zahnvorsorgeuntersuchungen | BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen 2/4 Untersuchung Alter Häufigkeit Anmerkungen Gegebenenfalls: Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen Kinder und Erwachsene einmal je Kalenderhalbjahr Die Maßnahmen umfassen: Weitere Informationen Stand: 27. Oktober 2025 Untersuchung im Rahmen des Bonushefts Anleitung zu effektiver Mundhygiene Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren Entfernung harter Beläge Erhebung eines Mundgesundheitsstatus Erstellung eines individuellen Mundgesundheitsplans Mundgesundheitsaufklärung Entfernung harter Zahnbeläge Information des Versicherten über die Inhalte der Maßnahmen und über möglichen Behandlungsbedarf www. -ba.de Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (PDF) www. -ba.de Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) g g Bürgertelefon zur Krankenversicherung (030) 340 60 66-01 03.04.26, 11:18 Zahnvorsorgeuntersuchungen | BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen 3/4 © Copyright 2026 Bundesministerium für Gesundheit Bürgertelefon zur Pflegeversicherung (030) 340 60 66-02 Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention (030) 340 60 66-03 03.04.26, 11:18 Zahnvorsorgeuntersuchungen | BMG https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen 4/4