Zahnvorsorgeuntersuchungen
Kassenleistungen
Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten für Kin‐
der und Jugendliche
Sechsmal für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, davon drei im Kleinkindalter. Die erste Untersuchung findet
vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, die zweite Untersuchung vom 10. bis zum vollendeten 20.
Lebensmonat und die dritte in der Regel vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat statt. Zwischen
den einzelnen Untersuchungen müssen mindestens 4 Monate liegen.
Bis zum sechsten Lebensjahr finden drei weitere Zahnvorsorgeuntersuchungen statt. Die Intervalle der
Früherkennungsuntersuchungen sind auf die ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U7a bis U9
gemäß der Kinder-Richtlinie des abgestimmt. Hier müssen mindestens 12 Monate zwischen den
Untersuchungen liegen.
Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12.
Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später
als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
Die Untersuchung umfasst:
Gegebenenfalls
Kassenleistungen
Zahnvorsorgeuntersuchungen für Erwachsene
ab dem Alter von 18 Jahren einmal im Halbjahr
Die Untersuchungen umfassen:
Einschätzung des Kariesrisikos
Mundhygiene-Beratung
Inspektion der Mundhöhle
Motivation zur Prophylaxe
lokale Fluoridierung zur Schmelzhärtung
Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der Backenzähne
eingehende Untersuchung
Untersuchung im Rahmen des Bonushefts
G-BA
03.04.26, 11:18 Zahnvorsorgeuntersuchungen | BMG
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zahnvorsorgeuntersuchungen 1/4

Alle Zahnvorsorgeuntersuchungen im Überblick
Untersuchung Alter Häufigkeit Anmerkungen
Früherkennungsuntersuchung auf
Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten
6 Monate
bis 5 Jahre
sechsmal Die Untersuchung umfasst:
Gegebenenfalls:
Maßnahmen zur Verhütung von
Zahnerkrankungen
(Individualprophylaxe)
6 bis 17
Jahre
einmal je
Kalenderhalbjahr
Die Maßnahmen umfassen:
Gegebenenfalls:
Zahnvorsorgeuntersuchungen ab 18 Jahren einmal je
Kalenderhalbjahr
Die Untersuchungen umfassen:
Einschätzung des Kariesrisikos
Ernährungs- und Mundhygiene-
Beratung der
Erziehungsberechtigten
Inspektion der Mundhöhle
Motivation zur Prophylaxe
Empfehlung und Verordnung
geeigneter Fluoridierungsmittel
zur Schmelzhärtung
Versiegelung von kariesfreien
Fissuren und Grübchen der
Backenzähne
Inspektion der Mundhöhle
Erhebung des
Mundhygienestatus
Einschätzung des Kariesrisikos
Mundgesundheitsaufklärung
Motivation zur Prophylaxe
lokale Fluoridierung zur
Schmelzhärtung
Versiegelung von kariesfreien
Fissuren und Grübchen der
Backenzähne
praktische Übungen von
Hygienetechniken
eingehende Untersuchung
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Untersuchung Alter Häufigkeit Anmerkungen
Gegebenenfalls:
Maßnahmen zur Verhütung von
Zahnerkrankungen bei
Pflegebedürftigen und Menschen
mit Behinderungen
Kinder und
Erwachsene
einmal je
Kalenderhalbjahr
Die Maßnahmen umfassen:
Weitere Informationen
Stand: 27. Oktober 2025
Untersuchung im Rahmen des
Bonushefts
Anleitung zu effektiver
Mundhygiene
Hinweise zur Reduktion von
Risikofaktoren
Entfernung harter Beläge
Erhebung eines
Mundgesundheitsstatus
Erstellung eines individuellen
Mundgesundheitsplans
Mundgesundheitsaufklärung
Entfernung harter Zahnbeläge
Information des Versicherten
über die Inhalte der Maßnahmen
und über möglichen
Behandlungsbedarf
www. -ba.de
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die
Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (PDF) 

www. -ba.de
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur
Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe) 

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Bürgertelefon zur Krankenversicherung
(030) 340 60 66-01
03.04.26, 11:18 Zahnvorsorgeuntersuchungen | BMG
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Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
(030) 340 60 66-02
Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention
(030) 340 60 66-03
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